Krankmeldung Lehrkräfte
Allgemeiner Hinweis: Wird der Dienst wegen Krankheit von Beamtinnen oder Beamten länger als drei Arbeitstage, von Tarifbeschäftigten länger als drei Kalendertage versäumt, so ist eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen. Bitte auf dem Postweg zusenden.
Bitte hier die Krankmeldung bis 07:00 Uhr melden.
